Bausparvertrag gekündigt: Wie lange dauert die Auszahlung?
Wenn ein Bausparvertrag gekündigt wird, stellt sich für den Sparer die Frage: Wie lange dauert die Auszahlung des Guthabens? Die Antwort hängt vom Vertragstyp, der Kündigungsart und der Bearbeitungszeit der Bausparkasse ab. Dieser Guide erläutert die allgemeinen Abläufe und Fristen, die in solchen Fällen typischerweise gelten.
Es ist wichtig zu wissen, dass eine Kündigung nicht immer sofort zur Auszahlung führt. Bei vielen Verträgen gelten vertraglich vereinbarte Kündigungsfristen. Zudem prüft die Bausparkasse den Antrag, ob alle Vertragsbedingungen erfüllt sind, bevor sie die Auszahlung veranlasst.
Unterschiedliche Kündigungsarten und ihre Folgen
Man unterscheidet zwischen der ordentlichen Kündigung, die oft erst nach einer bestimmten Mindestspardauer möglich ist, und der außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund. Die ordentliche Kündigung unterliegt in der Regel einer Frist von drei bis sechs Monaten, die im Vertrag festgelegt ist.
Eine außerordentliche Kündigung, zum Beispiel bei finanzieller Notlage, kann schneller möglich sein, erfordert aber den Nachweis des Grundes. In beiden Fällen wird das Guthaben abzüglich eventueller Strafzinsen oder Vertragsstrafen ausgezahlt. Die genauen Bedingungen stehen in den Vertragsunterlagen.
Der typische Ablauf nach der Kündigung
Nach Eingang Ihrer schriftlichen Kündigung bei der Bausparkasse beginnt die Bearbeitung. Diese umfasst die Prüfung Ihrer Vertragserfüllung, die Berechnung des auszuzahlenden Endguthabens und die Veranlassung der Überweisung. Die reine Bearbeitungszeit der Bank beträgt meist zwei bis vier Wochen nach Ablauf der Kündigungsfrist.
Die Gutschrift auf Ihrem Referenzkonto erfolgt dann per banküblicher Überweisung, was weitere ein bis drei Werktage dauern kann. Insgesamt sollten Sie also von der wirksamen Kündigung bis zum Geldeingang mit etwa vier bis acht Wochen rechnen, abhängig von den vertraglichen Fristen.
- Kündigung schriftlich und fristgerecht einreichen.
- Vertragliche Kündigungsfrist (z.B. 3 Monate) abwarten.
- Bearbeitungszeit der Bausparkasse (2-4 Wochen) einkalkulieren.
- Überweisungsdauer zum Girokonto (1-3 Werktage) beachten.
- Auszahlungsbetrag (Guthaben abzüglich Kosten) prüfen.
Was die Auszahlungsdauer beeinflussen kann
Verzögerungen können entstehen, wenn die Kündigung nicht korrekt formuliert ist, notwendige Unterlagen fehlen oder Unstimmigkeiten im Vertrag vorliegen. Ein bereits beantragtes Bauspardarlehen, das noch nicht vollständig getilgt ist, verkompliziert den Prozess erheblich.
Um die Wartezeit zu minimieren, sollten Sie vor der Kündigung alle offenen Fragen mit Ihrer Bausparkasse klären und die Kündigung per Einschreiben versenden. Fordern Sie nach Ablauf der Bearbeitungszeit eine schriftliche Bestätigung mit dem geplanten Auszahlungstermin an.
Häufige Fragen
Kann ich meinen Bausparvertrag jederzeit kündigen?
Nein, meist ist eine ordentliche Kündigung erst nach einer vertraglich festgelegten Mindestspardauer (z.B. 7 Jahren) oder nach Zuteilungsreife möglich. Die genauen Bedingungen finden Sie in Ihrem Vertrag.
Verliere ich Zinsen bei vorzeitiger Kündigung?
Möglicherweise ja. Oft werden bei Kündigung vor Zuteilungsreife nur die gesetzlich vorgeschriebenen Mindestzinsen gutgeschrieben, und es können Vertragsstrafen oder Strafzinsen anfallen.
Was passiert mit den staatlichen Förderungen (z.B. Wohnriester)?
Bei gekündigten geförderten Verträgen (Wohnriester) müssen die erhaltenen staatlichen Zulagen in der Regel zurückgezahlt werden. Dies wird von der Bausparkasse direkt vom Auszahlungsbetrag einbehalten.
Spielen Sie verantwortungsvoll. Glücksspiel kann süchtig machen. Setzen Sie ein Limit und hören Sie auf, wenn es kein Vergnügen mehr ist. Ab 18.